(8.1) Soweit die Mission Digitalisierung GmbH Softwarepflege schuldet, gelten die nachfolgenden Regelungen.
(8.2) Mängel werden den folgenden Fehlerklassen zugeordnet:
a. Fehlerklasse 1 (Gravierende Fehler): Die ordnungsgemäße Nutzung der Software oder wesentlicher Teile ist ausgeschlossen. Der Betriebsablauf ist derart beeinträchtigt, dass eine sofortige Abhilfe notwendig ist.
b. Fehlerklasse 2 (Erhebliche Fehler): Die Nutzung der Software oder wesentlicher Teile ist derart beeinträchtigt, dass eine vern ünftige Arbeit mit der Software nur mit nicht unerheblichem Aufwand möglich ist oder ein Einsatz der Software ein nicht zumutbares Risiko für die ordnungsgemäße Funktion eines Parallelsystems darstellt. Eine kurzfristige Abhilfe ist erforderlich.
c. Fehlerklasse 3 (Sonstige Fehler): Die Nutzung ist nicht wesentlich beeinträchtigt, eine Behebung ist zwar notwendig, jedoch nicht dringlich.
(8.3) Die Zeitspanne, bis zu deren Ablauf die Mission Digitalisierung GmbH mit der Behebung des Fehlers begonnen haben muss (Reaktionszeit) beginnt mit Eingang der Fehlermeldung beim Auftragnehmer. Diese Zeitspanne und die Zeitspanne, bis zu deren Ablauf der Fehler behoben sein muss (Bearbeitungszeit), werden wie folgt vereinbart:
a. Fehlerklasse 1: Die Mission Digitalisierung GmbH beginnt alsbald, um zumindest das Problem in eine niedrigere Fehlerklasse zu verschieben. Spätestens nach drei vollen Werktagen soll kein Fehler der Klasse 1 mehr vorliegen.
b. Fehlerklasse 2: Die Mission Digitalisierung GmbH beginnt spätestens mit Beginn des nächsten Werktags, um das Problem in die Fehlerklasse 3 zu verschieben.
c. Fehlerklasse 3: Die Mission Digitalisierung GmbH beseitigt den Fehler spätestens mit der nächsten Programmversion.
(8.4) Eine Verschiebung in eine niedrigere Fehlerklasse kann auch dadurch erreicht werden, dass die Mission Digitalisierung GmbH Möglichkeiten zur Problemvermeidung oder -umgehung aufzeigt.
(8.5) Die Zuordnung der einzelnen Mängel zu einer Fehlerklasse erfolgt im Einvernehmen der Vertragspartner.